Entlastung für die Krankenhäuser: Reha-Kliniken in Niedersachsen bieten Kurzzeitpflege an
Niedersachsens Krankenhäuser schaffen Platz für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten, indem andere Patienten ab sofort in die Reha-Kliniken im Land entlassen werden können. Sie dürfen für nicht an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten, deren Gesundheitszustand sich schon verbessert hat aber noch pflegebedürftig sind, die sogenannte „Kurzzeitpflege“ anbieten. Damit nutzt Niedersachsen die Möglichkeiten, die das neue COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bietet. „Wir schaffen alternative Kurzzeitpflegeplätze“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann. „So können sich die Kliniken auf die wirklich schweren Fälle konzentrieren und diesen Menschen besser helfen.“
Patienten dürfen in Reha-Einrichtungen
Die sogenannte Kurzzeitpflege ist normalerweise nur in speziellen Kurzzeitpflege-Einrichtungen und in Pflegeheimen möglich. In Reha-Kliniken indes nur, wenn parallel Reha-Maßnahmen laufen. Da zur Eindämmung des Corona-Virus die Landesregierung Reha-Maßnahmen gestoppt und nunmehr auch einen Aufnahmestopp für Pflegeheime verfügt hat, musste eine andere Alternative für die Entlassung von Krankenhaus-Patienten mit Pflegebedarf gefunden werden. Das ist gelungen: Die Kurzzeitpflege in Krankenhäusern kann nunmehr von niedersächsischen Reha-Kliniken erbracht werden. Vorläufig sogar von den Einrichtungen, die in den vergangenen Tagen zu Behelfskrankenhäusern bestimmt wurden. Damit können rund 80 Reha-Kliniken in der aktuellen Situation die Versorgung der Pflegebedürftigen in Niedersachsen unterstützen.
Das Land Niedersachsen und die Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen rufen die Niedersächsischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf, die ihnen nunmehr eröffneten gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und Kurzzeitpflege zur Stärkung der niedersächsischen Krankenhäuser zu übernehmen.
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