Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom heutigen Mittwoch, 24. November 2021, die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet – mit der sogenannten 2-G-Regelung. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems mit der Warnstufe 2 werden auch sie zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von heute an verschärfte 2-G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2-Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen.
Warnstufenkonzept wird verstärkt
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50. Dies teilte Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstag in einer Pressekonferenz mit.
Weil erklärte dabei: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“ Immerhin ist Niedersachsen in der Bundesstatistik bisher an zweitbester Stelle, so Weil – aber darauf dürfe man sich nicht ausruhen, sondern müsse vorsorgen.
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ergänzt: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsminister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen
Schon vor der Warnstufe 1dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3-G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2-G).
Warnstufe 1
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2-G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2-G drinnen und draußen. Neu ist von heute an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3-G. Hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3-G.
Warnstufe 2
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2-Gplus eingeführt. 2-Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2-G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2-Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2-G. Messen bleiben bei 3-G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen.
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2-Gplus in Innenbereichen oder 2-G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
Warnstufe 3
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu zehn Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen des Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Corona-Virus-Krankheit gebeten werden.
Jugendliche und Kinder
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über Zwölfjährigen müssen bei 2-G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2-Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegien werden zum 1. Januar 2022 fallen. Auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
Warnstufenübergreifende Anordnungen
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegien bei 2-G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der heute in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.“
Die Intensivbettenzahl des Landes liegt derzeit bei 2350, wovon Behrens zufolge 50 Prozent für Notfälle wie Herzinfarkt, Unfall oder Schlaganfall erse3rviert bleiben.
Außerdem sollen der Ministerin zufolge die noch nicht geimpften Menschen erreicht und von den Vorteilen einer Impfung überzeugt werden. Das soll mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die man gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft leisten will. So sollen bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen bis zum Jahresende möglich werden.
Regelungen für Schulen und Kitas
Minister Grant-Henrik Tonne betonte, dass man unbedingt die Kitas und Schulen offen halten wolle. Dazu aber müsste das Personal geimpft sein oder sich den Vorschriften gemäß testen lassen im Sinne von 3-G am Arbeitsplatz. Für Personal aller Art bedeute dies zwei Tests durch den Arbeitgeber und drei eigene – sodass jeden Tag ein Test vorliegt. Gleiches gelte auch für nicht-geimpfte Schüler: zwei Tests unter Aufsicht, drei Tests privat.
Außerdem hofft der Minister, dass man in den nächsten Tage die Empfehlung der StiKo für die Zulassung des Impfstoffes für unter Zwölfjährige erhalte. Zudem wird die Maskenpflicht ab der ersten Jahrgangsstufe an den Schulen wieder eingeführt. Auch die Tests sollen intensiviert Werden. Bei Corona-Verdachtsfällen in den Klassen müssen die Schüler für fünf Tage täglich getestet werden – es sei denn, der Verdachtsfall stelle sich als negativ heraus.
Klassenfahrten über mehrere Tage sind untersagt, eine Tagestour wäre möglich, solle aber genau geprüft werden. Gleiches gilt für Elternabende und Sprechtage, die wieder digital erfolgen müssen – oder als 2-G-Veranstaltung mit Einhalten der Abstände.
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