Falschinformation zur Briefwahl in der Region Hannover: Rote Wahlbriefe für die Wahlkreise Hannover Land I und II am Wahltag selbst nur bei der Region abgeben

Einen wichtigen Hinweis aufgrund von falscher Berichterstattung veröffentlicht die Regionsverwaltung: In den Medien wurde Dienstag und Mittwoch berichtet, dass Briefwähler aus der Region Hannover mit den Wahlkreisen Hannover-Land I und II ihren roten Brief am Wahltag, Sonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr, auch in den Rathäusern ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben können.
Das ist nicht korrekt.
Einzelne Städte und Gemeinden bieten zwar eine Annahme von roten Wahlbriefen bis zu einer eigens definierten Frist an, zumeist bis zum Mittag des Wahltags. Es handelt sich dabei aber um einen freiwilligen Service der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ob eine solche Frist von einer Stadt oder Gemeinde angeboten wird, kann bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden oder wird über die städtischen oder gemeindlichen Kommunikationskanäle bekanntgegeben.
Nach Ablauf der freiwilligen Annahmefristen bringt die jeweilige Stadt oder Gemeinde die roten Wahlbriefe per Sonderkurier zur Region Hannover. Dies geschieht jedoch in jedem Fall vor 18 Uhr, da auch diese Briefe noch rechtzeitig bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingehen müssen.
Rote Wahlbriefe, die nach Ablauf der jeweiligen Annahmefrist bei den Städten und Gemeinden eingehen oder eingeworfen werden, werden nicht mehr zur Kreiswahlleitung befördert und bleiben zwingend unberücksichtigt.
Wahlberechtigte, denen die persönliche Abgabe roter Wahlbriefe am Wahltag wichtig ist, wird empfohlen, diese ausschließlich in den Zentralbriefkasten bei der Region Hannover an der Hildesheimer Straße 20 in Hannover einzuwerfen. Jeder Wahlbrief, der bis 18 Uhr dort eingeworfen wird, kann bei der Auszählung berücksichtigt werden.
Alle Infos zur Briefwahl in der Region Hannover gibt es im Internet.
Anzeige