Gebührenerstattung für die Kitas der Stadt Sehnde
Die Kindertagesstätten der Stadt Sehnde sind aufgrund der Corona-Verordnung des Landes seit dem 11.01.2021 geschlossen und bieten nur eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung wird die Kita-Gebühr satzungsgemäß ab dem 11. Schließungstag rückwirkend für den gesamten Schließungszeitraum erstattet.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde hat nun auf Empfehlung der Verwaltung entschieden, dass den Eltern bereits ab dem 01. Januar 2021 bis zum Ende des Lockdowns die volle Gebühr erstattet wird. Das gilt auch für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden. Hier fällt lediglich das Essengeld an. Diese Regelung gilt analog auch für die Tagespflegebetreuung, obwohl für die Tagespflegestellen keine Schließung angeordnet wurde.
Das heißt konkret:
- Alle Eltern bekommen bereits gezahlte Gebühren für den Januar und den Februar zeitnah erstattet. Sollten bei Selbstzahlern inzwischen Mahnungen eingegangen sein, können diese Mahnungen ignoriert werden, die Mahngebühren werden automatisch abgesetzt.
- Für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden, wird nur das Essengeld erhoben, und zwar taggenau für jeden Anwesenheitstag. Die Berechnung erfolgt im Nachhinein bis zu dem Zeitpunkt, an dem wieder Gebühren erhoben werden. Für die einmalige Berechnung des Essengeldes während der Notbetreuung bekommen Sie einen gesonderten Bescheid.
Für Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung
- Ines Waschulewski 05138/707 19 ines.waschulewski@sehnde.de
- Simone Pintag 05138/707 220 simone.pintag@sehnde.de
zur Verfügung.
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