Geiselnehmer von Sehnde in Berlin verurteilt: acht Jahre Haft

Geiselnehmer von Sehnde in Berlin verurteilt: acht Jahre Haft
Der Angeklagte aus Sehnde ist nun in Berlin auch wegen der Geiselnahme verurteilt worden - Foto: JPH

Zunächst hatte er Probleme mit seiner Freundin, dann versuchte er in Berlin einen Mann in Friedrichshain zu ermorden und nahm schließlich in Sehnde eine Geisel, weil man sein Bekennervideo im Internet nicht beachtete: Nun sprach das Landgericht Berlin den 25-jährigen Sehnder Vincent M. wegen versuchten Mordes, Geiselnahme, Bedrohung und Körperverletzung schuldig, wie Berliner Zeitungen, darunter die BZ, berichten. Er muss für acht Jahre ins Gefängnis. Dem glücklicherweise überlebenden 52-jährigen Opfer muss er zudem 15.000 Euro zahlen.

Berliner Landgericht urteilte

Der Vorsitzende Richter Mark Sautter, seine zwei Richterkollegen und die beiden Schöffen hatten sich in der Verhandlung auch eingehend mit der Person des Angeklagten befasst und dazu unter anderem auch die Geisel aus Sehnde intensiv befragt (SN berichtete). Dabei kam dem Angeklagten zugute, dass das Gericht ihm eine verminderte Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat in Berlin zubilligte – wegen Drogenkonsums. Zuvor hat er nach Überzeugung des Gerichts seine Freundin auf der Fahrt nach Berlin bedroht und sie zwingen wollen zuzugeben, dass sie ihn betrogen habe. Zwei Tage später habe er dann das Opfer, ein ihm völlig unbekannter Passant, am Ostkreuz angegriffen und in den Nacken gestochen. Damit wollte er – nach eigenen Angaben vor Gericht – prüfen, „was er bei der Tötung eines Menschen empfinde“.

Geiselnahme in Sehnde

In das Foyer zum Ratssaal war der Angreifer eingedrungen – Foto: JPH

Nach der Rückkehr nach dieser Tat an seinen Wohnort in Sehnde hat er dann das Bekennervideo aufgenommen und ins Internet gestellt. Da das jedoch zu wenig Beachtung fand, kam er ins Ortszentrum, ging ins neben der Polizeiwache gelegene Rathaus, wo gerade eine Veranstaltung lief, und nahm eine Mitarbeiterin des Bürgermeisters als Geisel (SN berichtete). Nach schnellem Polizeieinsatz der Sehnder Beamten konnte Vincent M. daraufhin festgenommen werden.

Der Angeklagte hatte alle Taten bei Prozessbeginn eingeräumt. Das Berliner Gericht ging in seinem Urteil bezüglich des Tötungsdeliktes von zwei qualifizierenden Mordmerkmalen aus – von Heimtücke und niederen Beweggründen. Der Verteidiger hatte dagegen versucht, einen Schuldspruch wegen versuchten Totschlags und Freiheitsberaubung zu erreichen und beantragte eine Strafe von insgesamt maximal fünf Jahren und vier Monaten Haft.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht jedoch dem Antrag der Staatsanwältin, demzufolge der Angeklagte aus egoistischen Gründen losgezogen sei, einen „teuflischen Plan“ umsetzen und „einen Blutrausch“ erleben wollte – und setzte die Strafe auf acht Jahre Haft fest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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