Geschwindigkeitsmessungen durch die Stadtverwaltung Sehnde gestartet

Geschwindigkeitsmessungen durch die Stadtverwaltung Sehnde gestartet
Sehnde startet die Geschwindigkeitsüberwachung wieder mit dem neuen Gerät von Vitronic - Foto: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung Sehnde wird ab sofort wieder Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet Sehnde aufnehmen. Hiermit wird der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 wiefder umgesetzt.

Messungen der Stadtverwaltung Sehnde

Nachdem im Jahr 2021 die Messungen ausgesetzt werden mussten, da die Anlage von der technischen Prüfanstalt aus dem Verkehr genommen wurde, hat der Fachdienst Ordnung und Recht nun eine neue Anlage beschafft. In der vergangenen Woche wurden die zuständigen Mitarbeiter auf dieser Anlage, einer Vitronic Poliscan, intensiv geschult, so dass ab Mittwoch, 3.5.2023, jederzeit im Stadtgebiet Sehnde damit gerechnet werden muss, dass die Geschwindigkeit gemessen wird. Neu ist die Möglichkeit zur Abstandmessung mit dem Vitronic.

Die Stadt Sehnde misst dabei in vier Bereichen:

  • Sehnde-West (Bilm, Höver, Ilten, Wassel),
  • Sehnde-Ost (Evern, Dolgen, Haimar, Rethmar),
  • Sehnde-Süd (Bolzum, Wehmingen, Müllingen-Wirringen) und
  • Sehnde-Mitte (Gretenberg, Klein Lobke, Sehnde)

Drei Überwachungsbehörden aktiv

Um Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße festzustellen, können die Polizei und die Verkehrsbehörden, also Region und Stadt Sehnde, mobile und stationäre Messanlagen aufbauen. Bei der mobilen Verkehrsüberwachung setzt die Stadt Sehnde auf den Überraschungseffekt. Die Messanlage ist schnell und leicht auf- und abzubauen.  Sie kann auch aus dem Fahrzeug heraus eingesetzt werden und muss nicht am Straßenrad sichtbar stehen. Das Einsatzfahrzeug ist dabei gleich geblieben und musste nicht neu beschafft werden.

Diese neue Anlage hat die Stadt rund 76.000 Euro gekostet. Von der alten, aus dem Verkehr gezogenen Anlage, erhielt die Stadt aus der Insolvenzmasse der Firma lediglich ein Achtel zurück, obwohl auf den Anlage noch Garantieleistungen waren.

Arbeit schon aufgenommen

Das neue Gerät kann auch aus dem Fahrzeug messen – Foto: Vitronic

Mit der neuen Messanlage, die einige Sehnder schon gemeldet haben, wird nun neben den bekannten Stellen auch neu an der B 65 zwischen Abfahrt Höver und Ortseingang Ilten gemessen. Seitdem die Polizei auf dieser Strecke einen Unfallschwerpunkt identifiziert hat, gilt dort Tempo 70.

Die Messungen für die 19. KW sind in folgenden Berfeichen geplant:

  • 08.05.2023 Sehnde-West
  • 09.05.2023 Sehnde-West
  • 10.05.2023 Sehnde-Ost
  • 11.05.2023 Sehnde-Mitte
  • 12.05.2023 Sehnde-Mitte

Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs werden die Verstöße in der Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Nichteinhaltung der Fahrzeugabstände von der Stadt Sehnde zwar erfasst und ausgewertet, die Verfolgung der Verstöße und die Beitreibung der Geldbußen erfolgt durch die Bußgeldbehörde der Region Hannover. Zum Jahresende erhält die Stadt Sehnde aus diesen Einnahmen der Region einen anteiligen Betrag in Höhe von 30 Prozent.  Es liegt nun an den Sehndern selbst, dass sich die neue Anlage nicht zu schnell amortisiert für das Stadtsäckel.

Personal ist kein Freiwild

Ein Knöllchen zu bekommen ist immer ärgerlich. Seinen Unmut aber in verbalen Attacken oder sogar in Handgreiflichkeiten gegenüber den Verkehrsüberwachern zu äußern und durchsetzen zu wollen, entspricht nicht dem respektvollen Umgang miteinander.  Diese Handlungen wird die Stadtverwaltung konsequent verfolgen und zur Anzeige bringen.

Bei allen Fragen rund um die Überwachung des ruhenden und fließenden Straßenverkehrs stehen Ihnen die Kollegen des Fachdienstes Ordnung und Recht unter der E-Mailadresse vekehrsueberwachung@sehnde.de zur Verfügung.

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Ein Gedanke zu “Geschwindigkeitsmessungen durch die Stadtverwaltung Sehnde gestartet

  1. Statt Geld für unnötige Verwaltungsausgaben
    einzusparen, wird nach neuen Einnahmequellen gesucht. Wieviel an zusätzlichen Kosten (Verwaltungsaufwand !) dem erhofften Nutzen (Abkassieren der Autofahrer) gegenüber stehen, ist zumindest fraglich. Meine These: Eine zusätzliche und unnütze Aufblähung der Verwaltung zu Lasten des Steuerzahlers.

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