Gute Aussichten fürs nächste Jahr: DGB gibt Ausblick
2021 gibt es viele Änderungen, die Arbeitnehmerinnen, Versicherte und Leistungsempfängerinnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: Der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Die Gewerkschaften bieten deshalb auch dieses Jahr wieder aktuelle Informationen über die zum Jahreswechsel anstehenden Neuerungen an.
Mindestlohn angehoben
Für die Mindestlöhne gibt es eine gesonderte Broschüre. Reinhard Nold vom DGB Lehrte: „Sehr informativ und sehr übersichtlich werden die Rechte und Pflichten zum Mindestlohn dargestellt.“ Er empfehle die Lektüre dringend allen, die Anspruch auf Mindestlohn haben, damit der Start ins neue Jahr reibungslos und ohne Überraschungen gelingt. Diese Broschüre kann kostenlos beim DGB Ortsverband unter der E-Mail: DGB-Lehrte@web.de angefordert werden.
Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z
Eine Anhebung des Mindestlohns erfolgt im Jahr 2021 gleich zweimal
Höhere Mindestlöhne, ein Plus beim Kindergeld, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags, höhere Pendlerpauschale und eine Mobilitätsprämie für pendelnde Geringverdienende: Unterm Strich bringt das Jahr 2021 für viele mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2021 digital
Wer erkrankt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse vorgelegen. Mit dem Papierweg ist ab 2021 Schluss – der Arzt schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich soll es zunächst noch eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.
Arbeitszeitverkürzungen in Beschäftigungssicherungstarifverträgen
Erfolgt eine Arbeitszeitverkürzung in einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung wirkt sich diese nicht negativ auf das Arbeitslosengeld aus, wenn es trotz der Vereinbarung zu Arbeitslosigkeit kommt. Die/der Arbeitsuchende erhält dann also nicht weniger Arbeitslosengeld.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2021
Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2021 bei 7 100 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6 700 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:
Einkommenssteuer: höherer Grundfreibetrag 2021
Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Für Paare gelten die doppelten Werte. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Alleinerziehende dürfen 2021 höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen. Der Grundfreibetrag wird jedem Steuerpflichtigen gewährt, auch wenn das Einkommen darüber liegt.
Elektronische Patientenakte
Ab dem 1. Januar 2021 sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt und nur für einzelne Dokumente kommen erst 2022.
Grundrente ab 2021
Rentner und Rentnerinnen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag ab Januar 2021. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit haben. Ihre Lebensleistung soll damit besser anerkannt werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Und die gute Nachricht: Die Ansprüche auf Grundrente werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft – Rentnerinnen und Rentner brauchen dafür selbst nichts zu unternehmen, sie müssen sich also weder melden noch einen Antrag stellen.
Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide an diejenigen, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Da rund 26 Millionen Rentenkonten geprüft werden müssen, bekommen alle anderen ihre Bescheide nach und nach bis Ende 2022. Die Grundrentenzuschläge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt.
Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide an diejenigen, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Da rund 26 Millionen Rentenkonten geprüft werden müssen, bekommen alle anderen ihre Bescheide nach und nach bis Ende 2022. Die Grundrentenzuschläge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt.
Grundsicherung steigt
Die Hartz-IV-Regelsätze steigen 2021. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen monatlich 309 Euro, also einen Euro mehr.
Außerdem neu: Ein Mehrbedarf für Schulbücher soll ins Gesetz aufgenommen werden.
Home Office-Pauschale neu
Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt erhöhen sich 2021
Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig:
- 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder
- 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind
- 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind
Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag der Eltern auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 insgesamt 4008 Euro. Wegen der Corona-Krise bleibt dies auch 2021 so. Familien mit geringem Einkommen können 2021 deutlich mehr Kinderzuschlag erhalten. Der Maximalbetrag wird zum 1. Januar auf 205 Euro im Monat erhöht. Einen Kinderzuschlag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegt. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld.
Zum ersten Januar 2021 steigt der Kindesunterhalt, die monatlichen Unterhaltssätze für Kinder in einem getrennt lebenden Haushalt. Der Satz für Kinder unter 6 Jahren wird auf 393 Euro angehoben. Für Kinder zwischen sechs und 11 Jahren steigt der Mindestanspruch auf 451 Euro. Kinder ab 12 bis siebzehn Jahre haben ab 2021 einen monatlichen Anspruch von 528 Euro. Die Sätze für höhere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Krankenkassenwechsel 2021 vereinfacht
Ab 2021 gibt es Neuerungen im Kassenwahlrecht: Die Kündigung entfällt. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der vorherigen Krankenkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
Kurzarbeitergeld: Regelungen 2021
Auch 2021 bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Nettolohns, auf 70 Prozent erhöht und für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des vorherigen Nettolohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs als Nebenverdienst bei Kurzarbeit bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben lohnsteuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Was das bedeutet, erklärt ein Artikel des DGB-einblick.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt befristet bis 31. Juli 2023 bei Kurzarbeit: Betrieben kann für Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge abzüglich des Beitrages zur Arbeitsförderung erstattet werden.
Mindestausbildungsvergütung steigt
Azubis erhalten seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung. Diese Mindestvergütung ist verpflichtend, d.h. eine Vergütung unterhalb der Mindestgrenze darf nicht mehr gezahlt werden. Sie wird bis 2023 in mehreren Stufen eingeführt und steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.
Mindestlohn steigt 2021
Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 folgen 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden. Der DGB bietet dazu mehr Informationen.
Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Weil Minijobbende höchstens 450 Euro pro Monat verdienen dürfen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Darum dürfen Minijobbende mit einem Stundenlohn von 9,50 Euro 2021 nur noch 47,37 Stunden pro Monat tätig sein. Bei einem Stundenlohn von 9,60 Euro verringert sich die monatliche Höchstarbeitszeit auf 46,88 Stunden.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Neu ist ab 2021 zudem, dass auch ArbeitnehmerInnen profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. Sie können eine sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.
Häusliche Pflege: Höhere Pauschbeträge – Pauschale bereits ab Pflegegrad 2
Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Setzte das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag im Steuerjahr 2021 auf 1800 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Betreuung in der häuslichen Umgebung erfolgt, also entweder in der Wohnung des Angehörigen oder zuhause bei der pflegenden Person.
Neben der Erhöhung der Pauschale gibt es weitere Verbesserungen: Während bislang der Pflege-Pauschbetrag nur bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) anerkannt wurde, wird 2021 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro beziehungsweise 1100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt. Mehr unentgeltlich pflegende Angehörige als bisher können also beim Finanzamt die Pauschale in der Steuererklärung fürs Jahr 2021 beantragen – mit der Anlage für Außergewöhnliche Belastungen.
Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen können ab 2021 bei der Steuererklärung höhere Pauschbeträge geltend machen. Konkret gilt bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro. Neu ist, dass Menschen mit einem GdB von 20 ab 2021 ebenfalls ein Behindertenpauschbetrag zusteht, nämlich 384 Euro im Jahr. Neu ist außerdem, dass die Pauschbeträge zukünftig dynamisiert, also der allgemeinen Steigerungsrate angepasst werden.
Selbstständige bekommen Freibetrag für Altersvorsorge
Selbständige erhalten einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 8000 Euro im Jahr. Der Freibetrag ist schon zum Oktober 2020 eingeführt worden, ist aber bisher kaum bekannt.
Solidaritätszuschlag entfällt größtenteils
Für etwa 90 Prozent der aktuell zahlenden BürgerInnen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Für weitere rund 6,5 Prozent sinkt er zumindest.
Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61 717 Euro jährlich wird zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge. Mehr Informationen hat die Bundesregierung.
Ehrenamtspauschale steigt
Die Übungsleiterpauschale wird ab 2021 von 2 400 auf 3 000 Euro im Jahr angehoben, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht.
Werkverträge in der Fleischwirtschaft verboten
Das von den Gewerkschaften seit Jahrzehnten geforderte Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie kommt ab dem 1. Januar 2021. Auch die Leiharbeit wird ab dem 1. April 2021 weitgehend verboten. Ausnahmen werden reguliert und LeiharbeitnehmerInnen müssen zusätzlich beim Zoll angemeldet werden.
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