Haben Sie noch einen gültigen Ausweis?

Das Jahr 2018 hat bereits begonnen und so manch ein Ausweisdokument verliert in diesem Jahr seine Gültigkeit. Dabei muss man wissen, dass jeder Bundesbürger einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen muss. Das Fehlen eines solchen Dokumentes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Aus diesem Grund rät die Stadtverwaltung, die Ausweise regelmäßig diesbezüglich zu überprüfen.

Es gibt veiel Ausweise, der Personalausweis ist gesetzlich vorgeschrieben – Foto: JPH/Archiv

Es ist für jeden Bundesbürger Plicht, ab dem 16. Lebensjahr ein gültiges Ausweisdokument in Form eines Personalausweises oder Reisepasses zu besitzen. Dies ergibt sich aus Paragraph 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes. Damit wird die Feststellung der Identität – nicht nur – gegenüber berechtigten Behörden gewährleistet. Allerdings ist die regelmäßige Mitführung des Dokumentes entgegen anderslautenden Gerüchten nicht vorgeschrieben.

Im Rahmen dessen findet auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Gültigkeit der Personaldokumente durch das Bürgerbüro statt. Betroffene erhalten eine Erinnerung und werden gebeten, schnellstmöglich ein neues Dokument zu beantragen.  Andernfalls kann ein Verwarn- oder, bei weitere Verweigerung, ein Bußgeldgeld verhängt werden. Personalausweise sind für Personen unter 24 Jahren fünf, für Personen darüber zehn Jahre gültig. Dieser Zeitunterschied hängt mit der Veränderung der Physiognomie in jüngeren Jahren zusammen. Die normale Ausstellzeit für eine n Personalausweis beträgt etwa ein bis drei Wochen, da dieser nur in der Bundesdruckerei erstellt wird. In Notlagen kann eine „Expressausstellung“ in 72 Stunden erfolgen, die aber eine zusätzliche Gebühr erfordert.

Personalausweise und Reisepässe können im Bürgerbüro der Stadt Sehnde beantragt werden zu den üblichen Öffnungszeiten. Mitzubringen sind dazu ein biometrisches Passbild, der abgelaufene Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls die Geburts- oder Eheurkunde. Die Gebühr für einen Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr beträgt 22,80 Euro, danach betragen die Kosten 28,80 Euro. Für den Reisepass fällt bis zum 24. Lebensjahr eine Gebühr in Höhe von 37,50 Euro an, danach in Höhe von 60 Euro. Alle Gebühren können in der Sehnder Stadtverwaltung bar oder mit EC Karte gezahlt werden.

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