Hinweise zum Silvesterfeuerwerk in Sehnde
Die Stadtverwaltung Sehnde bittet die Sehnder zum Jahreswechsel 2024/2025 ausschließlich Feuerwerk mit BAM-Zulassungszeichen zu verwenden. Auch wenn Angebote von illegalen Feuerwerksimporten vielleicht aufgrund der günstigeren Preise zum Kauf locken – denken Sie an Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitmenschen. Achten Sie beim Kauf Ihres Silvesterfeuerwerks auf die aufgedruckten Zulassungszeichen.
Nur zugelassene „Knaller“ erlaubt
Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer aufgedruckt haben (z. B. „0589-F1-XXXX“ oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen) und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen. Wichtig zu wissen: der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Fachdienst Ordnung und Recht der Stadtverwaltung Sehnde weist außerdem darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Es gilt die Grundregel: „Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“ Die Stadt Sehnde plant keine zusätzlichen besonderen Verbotszonen für für Feuerwerk am Jahreswechsel.
Umgang mit Feuerwerkkörpern
Folgende Tipps sollten beherzigt werden:
- nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten,
- Raketen mit dem Führungsstab auf geeignete Art und Weise gegen Umfallen sichern,
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen,
- mit Feuerwerkskörpern niemals auf Menschen oder Tiere zielen,
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden,
- in Notfällen (z.B. Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen,
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Vorgärten entfernen,
- Fenster und Türen geschlossen halten,
- Einhalten von rücksichtsvollen Abständen zu den örtlich besonderen Gebäuden,
- Reste des abgebrannten Feuerwerks sollten möglichst am Folgetag selbst im Restmüll entsorgt und nicht im Straßenraum liegen gelassen werden.
Der Verkauf von Kleinfeuerwerk ist in diesem Jahr vom 28. Dezember bis 31. Dezember 2024 zulässig. Das Zünden ist gesetzlich ab 31. Dezember 2024, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr erlaubt.
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