Ideensammlung zur Gestaltung des Außengeländes an der Sporthalle Chausseestraße
Die Stadt Sehnde entwickelt zurzeit auf dem Gelände nördlich der Chausseestraße in Sehnde den Neubau einer 2-Feld- und einer 4- Feldsporthalle. Die planungsrechtliche Grundlage hierfür bildet der Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“.
Neben dem Baufenster für den Hallenkomplex setzt der Bebauungsplan nördlich der Sporthallen eine rund 6000 Quadratmeter große Fläche mit der Bestimmung „Öffentliche Grünfläche“ und der Zweckbestimmung „Sportanlagen, Kinderspielplatz, Bolzplatz“. Hierunter können beispielweise Anlagen für sportliche Zwecke, die Anlage eines Kinderspiel- und Bolzplatzes, ein Grillplatz, Anlagen für die Oberflächenentwässerung einschließlich notwendiger Wege bis drei Metern Breite sowie diesen Anlagen funktional dienende bauliche Anlagen fallen. Das Gelände ist zirka 85 Meter lang von West nach Ost und 70 Meter breit von (Nord nach Süd.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Überlegungen, wie diese Fläche, die sich etwa auf Höhe des Sportplatzes „Trendelkamp“ befindet, hergerichtet werden soll. Der Rat der Stadt Sehnde hat die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Nutzung des Außengeländes sowie des Umfeldes des geplanten Sportfeldes Chausseestraße beauftragt. Es soll eine Nutzung für Freizeitsport und Jugendarbeit vorsehen und mit der Sportanlage Trendelkamp verzahnt werden. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen können sich gern mit ihren Ideen in die Konzepterstellung einzubringen.
Leider besteht derzeit nicht Möglichkeit, im Rahmen einer Präsenzveranstaltung die Ideen einzusammeln. Deshalb wird darum gebeten, die Überlegungen für eine Gestaltung des Geländes und mögliche Freizeitaktivitäten auf dem Areal bis Sonntag, 25.04.2021, dem Fachdienst Schule, Sport und Kultur per E-Mail an wolfgang.bruns@sehnde.de oder schriftlich mitzuteilen.
Es ist geplant, die Ideen dem Ortsrat Sehnde und dem Fachausschuss 2 zuzuleiten, und möglichst in der Sitzung des Fachausschusses 2 im Mai vorzustellen.
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