Mahn- und Vollstreckungsgebühren der Stadt Sehnde werden angehoben

Mahn- und Vollstreckungsgebühren der Stadt Sehnde werden angehoben

Die Stadt Sehnde weist alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und mit Zahlungen in Verzug geraten können, darauf hin, dass die Mahn- und Vollstreckungsgebühren gestiegen sind.

Abhängig vom Betrag der rückständigen Forderung waren bisher Mahngebühren von 2,50 Euro bis 16 Euro fällig – ab sofort sind es mindestens 4 Euro und höchstens 20 Euro. Bei den Vollstreckungsgebühren wurden die Beträge von bisher 11 Euro bis 90 Euro erhöht auf ab sofort 14 Euro bis 110 Euro. Der Grund für die Änderung liegt nicht im Einflussbereich der Stadt Sehnde, sondern wird durch eine neue Kostenverordnung des Landes Niedersachsen festgelegt.

Zahlungspflichtigen, die sicher gehen wollen, dass kein Zahlungsverzug eintritt und keine Zusatzkosten durch ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren entstehen, empfiehlt die Stadtkasse die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Vordrucke dafür sind auf der städtischen Homepage zu finden.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News