Mehrwertsteuersenkung bei der Wasserversorgung in Sehnde
Seit 1. Juli gilt bis Ende des Jahres der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent auf das Trinkwasser. Am 30.6. hat das Bundesfinanzministerium die Ausführungsbestimmungen dazu bekannt gemacht. Danach ist der Abrechnungstag maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz im gesamten Abrechnungszeitraum.
Abrechnungsverfahren vom BMF vorgegeben
Die Stadt Sehnde als Abrechnungsstelle für die Wasserversorgung der Stadtwerke Sehnde GmbH – mit Ausnahme der drei Ortschaften Ilten, Bilm und Höver – wird die Minderung der Mehrwertsteuer in der Jahresabrechnung 2020 berücksichtigen, die im Januar 2021 versandt wird. Der Wasserverbrauch und die Grundgebühren werden nach der Jahresablesung insgesamt automatisiert mit fünf Prozent Mehrwertsteuer für die Kunden und Kundinnen berechnet. Zwischenablesungen waren und sind deshalb nicht erforderlich.
Keine Änderung des Abschlages
Auf Anpassungen der Abschlagszahlungen zum 15.08. und 15.11. wurde verzichtet, um den Aufwand möglichst gering zu halten. Mit der Endabrechnung wird die gesamte Leistung zu fünf Prozent versteuert und folglich gegenüber dem bisherigen Steuersatz korrigiert. Schwankungen in der Abrechnungsmenge zur Vorauszahlungsmenge und damit notwendige Spitzabrechnungen sind beim Wasserverbrauch der Regelfall. In Bezug auf die Mehrwertsteueränderung ist dieses Verfahren seitens des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich zugelassen.
Ilten, Bilm und Höver profitieren auch
Auch die vom Wasserverband Nordhannover versorgten drei Ortsteile der Stadt Sehnde werden am Jahresende nach diesem Verfahren ihre Rechnungen erhalten. Dies hat der Geschäftsführer des Wasserversorgers, Henning Schlaefke, auf Anfrage der Sehnde-News bestätigt.
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