NABU Sehnde informiert zu „Lebenswerte Vorgärten“

Der NABU Sehnde informiert am Sonnabend, 24.08.2019, vormittags mit einem Infostand gegenüber des neuen Baugebiets „Kleines Öhr“ in Sehnde alle interessierten Gartenbesitzer und -gestalter. Der NABU möchte durch Information und Beratung weitere Schottergärten im Stadtgebiet verhindern.

Info für Gartengestalter im Kleinen Öhr soll die Planung erleichtern – Handzettel: NABU

Dazu wurde auch schon ein Antrag an die Stadt gerichtet, der sich noch in der Bearbeitung durch die Verwaltung befindet. Die Veränderungen in unserer Umwelt sind mit Händen zu greifen. Viele von uns erinnern sich noch an einen Sommer voller Summen und eine Feldflur voller bunter Wiesen. Doch das sind vielfach leider nur noch schöne und kostbare Erinnerungen. Die Wirklichkeit sieht überwiegend anders aus!

Nicht nur außerhalb der Städte, in der Flur, verarmt die Natur durch Übernutzung. Pestizide. „Grau statt Grün“ prägt immer mehr unsere innerstädtischen Vorgärten. Das Verschwinden vieler Arten aus unserer Mitte wird von der Wissenschaft als Bedrohung auf gleicher Ebene wie der Klimawandel eingestuft. Viele Biologen sehen das Artensterben sogar als gefährlicher an.

Die Schottergärten sind sehr problematisch im Hinblick auf das Artensterben;  hinsichtlich der vom Baugesetzbuch geforderten Anpassung der bebauten Stadtflächen an den Klimawandel besteht dringender Handlungsbedarf. Stichworte sind hier fehlende Artenvielfalt, Versiegelung, Bodenschädigung, Kleinklima und Tendenz zum Gift- und Chemieeinsatz für die langfristige „Pflege“.

Durch die Herstellung einer Umgebung, in der kaum etwas leben kann, wird das eingetretene Artensterben beschleunigt. Nötig wären stattdessen naturnah gestaltete Gärten als Refugium des Lebens in den besiedelten Gebieten.

Die Menschen, die gerade wie im Kleinen Öhr ein Grundstück erworben haben und bauen, stehen demnächst vor der Entscheidung, wie sie ihren Garten gestalten sollen. Der NABU Sehnde ist überzeugt, dass das Aufzeigen von pflegeleichten Alternativen zum Schottergarten und die Sensibilisierung der Bevölkerung ein sehr erfolgversprechender Weg ist, um Schottergärten zu verhindern. Erst kürzlich hat das Land Niedersachsen auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit Antwort der Landesregierung vom 11.04.19 festgestellt, dass die bestehende Regelung des Paragraphen 9 der niedersächsischen Baunutzungsverordnung, wonach auf den nicht überbauten Grundstücksteilen Grünflächen herzustellen sind, die Anlage von Schottergärten sogar ausschließt. Die Landesregierung vertritt also explizit die Auffassung, dass Schottergärten gegen schon bestehendes Bauordnungsrecht verstoßen und damit illegal sind. Diese Tatsache soll allen Neubesitzern der Häuser am Kleinen Öhr auch nahegebracht werden.

Falls Sie keine Zeit für einen persönlichen Besuch am Stand haben, können Sie auf der NABU-Webseite eine Broschüre im PDF Format zum Thema „Vorgärten – lebendig bunt und pflegeleicht“ herunterladen.

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