Nutzung der Feldwege durch Radfahrer und Spaziergänger

Jeder Mensch hat das Recht, den Wald und die Feldwege zu betreten und sich dort zu erholen. Damit wir die Natur und Umwelt bewahren und ein harmonisches Miteinander fördern können, sind einige Regelungen notwendig – insbesondere für Radfahrer.
Grundsätzlich ist es Radfahrern erlaubt, private Feldwege zu nutzen, sofern dies mit Zustimmung oder Duldung der Eigentümer oder berechtigten Personen geschieht. Diese Regelung ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung festgelegt.
Rücksicht erforderlich
Die Stadt Sehnde bittet alle Benutzer der Feldwege und des Waldes, besondere Rücksicht auf die Landwirte und ihre Erntemaschinen zu nehmen. In der Erntezeit stehen die Landwirte unter großem Zeitdruck, zeigen jedoch gleichzeitig Verständnis für Erholungssuchende. Es wäre schön, wenn auch Sie dieses Verständnis erwidern könnten. Zudem wird darum gebeten, Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und so aktiv zum Schutz unserer Natur beizutragen.
Viele der landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftswege in der Stadt Sehnde stehen im Eigentum von Realverbänden. Diese Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verantwortlich für die Instandhaltung der Wege, um ihren Mitgliedern die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen zu ermöglichen.
Die Wege stehen sowohl Spaziergängern als auch Radfahrern zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung mit Kraftfahrzeugen teilweise oder vollständig verboten ist. Dies wird in der Regel durch das Verkehrszeichen Nr. 251 angezeigt. Ein gemeinsames Miteinander erleichtert die Nutzung der Wege und des Waldes. Schwere Erntemaschinen können zudem nicht so leicht auf einem Feldweg ausweichen, wie ein Radfahrer stoppen und Platz machen kann. Auch daran sollte man denken.
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