OZG-Umsetzung im Rathaus schreitet voran
Im Rathaus der Stadt Sehnde schreitet die Digitalisierung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) voran. Demnach sind unter anderem die Kommunen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen online anzubieten.
Zuletzt konnten insgesamt acht neue Online-Services auf der Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt werden, sechs davon alleine im vergangenen Monat. Neben der Anzeige eines Gaststättengewerbes sowie der Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis können nun auch alle Angelegenheiten in Bezug auf die Vergnügungssteuer online abgewickelt werden. Parallel dazu befinden sich derzeit weitere Online-Services in der finalen Vorbereitung und werden zeitnah online gestellt.
Mit der Einführung der Online-Services zur Vergnügungssteuer ist der Fachdienst Kasse und Steuern, zusätzlich zu den bereits bestehenden Onlinediensten zur Hundesteuer, der erste Fachdienst innerhalb der Stadt Sehnde, in dem alle Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG online beantragt werden können.
Für die weitere Umsetzung ist ein sukzessives Vorgehen in den einzelnen Organisationseinheiten geplant, sodass weitere Online-Services folgen werden.
Anzeige