Renaturierung des Billerbachs bei Sehnde: Ein weiterer Schritt zum Umweltschutz
Bei einem Besuch der Stadt Sehnde am Donnerstag, 8. Feburar 2024, überreichte Frauke Patzke die Plangenehmigung des Planes für die Flurbereinigung Billerbach-Rethmar. Im Rathaus der Stadt nahmen diese Axel Friehe, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft (TG) und Bürgermeister Olaf Kruse unter Beteiligung des TG-Vorstandes, weiterer Vertreter der Stadt und des Unterhaltungsverbandes (UHV) Fuhse-Aue Erse entgegen.
Damit liegen im 166 Hektar großen Bodenordnungsverfahren, in dem im Jahr 2023 bereits die vorläufige Besitzeinweisung erfolgte, die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für weitere 1,4 Kilometer naturnahe Gestaltung des Billerbaches, einzelne Rekultivierungsmaßnahmen der TG sowie die Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen von Stadt Sehnde und TG vor.
Fördergelder vom Landesbetrieb
Alle Teilnehmer lobten die gute Zusammenarbeit zwischen TG-Vorstand, Stadtverwaltung, UHV und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser. Unterschiedliche Interessen aus Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz und seitens der Stadt konnten hier im Rahmen der Vorstandsarbeit beraten, entwickelt und letztendlich zusammengebracht werden. Finanziert werden soll die Renaturierung des Billerbaches durch Fördergelder aus der Fließgewässerentwicklung über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die geplanten Kosten belaufen sich auf zirka 500.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die Stadt Sehnde und den UHV 42 erfolgen und ist, nach Bewilligung der noch zu beantragenden Fördergelder, für das Jahr 2025 geplant.
Plan für den Abschnitt
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar wurde mit Beschluss vom 27.09.2018 angeordnet. Das Flurneuordnungsgebiet befindet sich in Teilen der Fluren 13 und 14 der Gemarkung Rethmar und gehört zur Stadt Sehnde.
Geplant sind nun Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Landschaftspflege und der Naherholung. In diesem Zusammenhang soll die Gewässerentwicklung durch Ausweisung von Gewässerrandstreifen ermöglicht werden und die Neustrukturierung und Arrondierung der Flächen erfolgen.
Weitere Infos gibt es im Internet.
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