Rückschnitt von überhängendem Grün aus Gründen der Verkehrssicherheit

Gerade im Frühjahr wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume besonders stark. Oft drängen dann Zweige in den Straßenraum und können Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdecken. Es gefährdet die Verkehrssicherheit und schränkt den Verkehrsraum oft stark ein und birgt dadurch Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer, Fußgänger wie auch Radfahrer und Autofahrer.

Durchgänge und Wege müssen frei sein – Foto: JPH

Grün darf geschnitten werden bei Verkehrsgefährdung

Daher bittet die Stadt Sehnde alle Grundstückseigentümer, überhängendes Grün rechtzeitig zurück zuschneiden und so zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen. Dem Grundstückseigentümer obliegt diesbezüglich die Verkehrssicherungspflicht. Er haftet für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs seiner Begrünung entstehen können.

Im Inte­resse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen, Plätzen und im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrsschildern rechtzei­tig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum unge­hindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Rad- und Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Meter.
  • Halten Sie das „Sichtdreieck“ frei. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzun­gen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.

Trotz Brut- und Setzzeit und Bundesnaturschutzgesetz ist ein Formschnitt für  Hecken gestattet, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen und ihn dadurch behindern. Den Naturschutz sollten Grundstücksbesitzer dabei aber immer im Hinterkopf behalten und auch die gesetzlichen Ruhezeiten bei der Benutzung von Geräten und Maschinen einhalten.

Wege müssen auch sauber sein

Auch entlang Ihres Grundstückes auf dem Gehweg wachsende Wildkräuter können bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die etwa darauf ausrutschen können. Bitte kommen Sie daher auch Ihrer Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) nach, um Gefahren für Personen und Sachen auszuschließen.

Die Straßenreinigung ist nach dieser Satzung mindestens einmal in der Woche vorzunehmen. Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Laub und Unrat. Dazu gehört leider auch Hundekot. Deshalb bittet die Stadt Sehnde Hundehalter darum, die Hinterlassenschaften ihres Tiers ordnungsgemäß selbst zu entsorgen.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News