Sehnde trifft Vorsorge für neue Corona-Regeln
Auch Sehnde wartet auf die neue Verordnung von Seiten der Regionsverwaltung in Hannover. Mit ihnen wird verbindlich festgelegt, was bis zum 31. Januar für die Region Hannover an Einschränkungen und Maßnahmen gilt. Auch die Stadtverwaltung Sehnde hat sich vorbereitet und bereits reagiert.
Einrichtungen bleiben geschlossen
Aufgrund der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen schließt die Stadtverwaltung Sehnde die Sporthallen, Sportplätze und Schulgebäude inklusive Mensen, Pausenhallen und ähnlichen Einrichtungen für die Vereinsnutzung mit sofortiger Wirkung bis zur Aufhebung der Einschränkungen. Die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen aus dem eigenen Hausstand auf und in Sportanlagen sind ebenso untersagt.
Rathaus und Büchereien zu
Die Büchereien in Ilten, Bolzum und Sehnde, das Archiv und das Lehrschwimmbecken in Höver bleiben ebenfalls bis auf weiteres geschlossen. Das Rathaus der Stadt Sehnde ist weiterhin für den allgemeinen Besuchsverkehr geschlossen. Ein Einlass ist für die Erledigung erforderlicher Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung selbstverständlich möglich. Auch die Einsicht in Bauleitverfahren ermöglichen die Stadtverwaltung. Dafür bitte sie jedoch um eine Anmeldung unter der Telefonnummer 05138/707 252.
Für das Bürgerbüro können Sie Termine über das Internet direkt buchen. Fernmündlich erreichen Sie das Bürgerbüro unter den Telefonnummern 05138/707 111 und 05138/707 0.
Eheschließungen
Trauungen finden -wie angemeldet- statt! Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen ist die Stadtverwaltung zum Schutz aller Beteiligten jedoch gezwungen, die Zahl der Teilnehmenden erneut auf das Brautpaar zu reduzieren. Die Eheschließungen finden ohne Trauzeugen und zeuginnen statt. Hochzeitsgäste und Gratulanten müssen vor dem Rathaus warten und werden gebeten, sich dort an die geltenden Hygieneregeln zu halten.
Trauerfeiern
Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Sehnde werden bis auf Weiteres nur noch in einem eingeschränkten Umfang stattfinden können. Nach der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie ist insbesondere die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen weiterhin möglich. Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die allgemeinen Verhaltensregeln sind zwingend zu befolgen. Demnach ist unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Im Interesse der Besucher und Besucherinnen einer Beerdigung sind diese Regeln leider erforderlich.
Zudem wird hier die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Teilnehmerzahlen so gering wie möglich zu halten. Weiterhin sollten keine Personen aus den bekannten Risikogruppen an den Trauerfeiern und möglichst wenige Personen mit weiterer Anreise teilnehmen.
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