Stadt Sehnde erlässt Allgemeinverfügung zum Maskentragen bei Versammlungen – gültig ab 05.01.2022

Stadt Sehnde erlässt Allgemeinverfügung zum Maskentragen bei Versammlungen – gültig ab 05.01.2022

Inzwischen sind auch in Sehnde die „Spaziergänge“ der Gegner der Corona-Maßnahmen und Entscheidungen der politischen Vertretungen der Bundesrepublik angekommen (SN berichtete). Deshalb hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmer bei Versammlungen zu erlassen.

Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 5. Januar 2022 in Kraft und bezieht sich auf Teilnehmer bei Versammlungen in der Stadt. Demnach sind die Teilnehmer von Versammlungen unter freiem Himmel verpflichtet, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Da „Spaziergänge“ wie die am vergangenen Montagabend meistens nicht zuvor angezeigt werden, gilt dies auch bei nicht angezeigten Versammlungen in Sinne des Paragraphen 2 NVersG. Danach gilt >> Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. << Die vollständige Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite der Stadt Sehnde zum Download zur Verfügung. 

In ganz Niedersachsen besteht derzeit die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID 19. Auch in der Region Hannover ist nunmehr bereits die als noch ansteckender geltende Omikron-Variante aufgetreten. Die aktuellen Zahlen der Covid-Erkrankungen können für die Region Hannover hier nachgelesen werden.

Um die zu erwartende Infektionsdynamik, insbesondere aufgrund der sich derzeit stark verbreitenden Virusmutation Omikron, zu verhindern, gilt nun auch in Sehnde wie in der Landeshauptstadt Hannover und zahlreichen Gemeinden der Region die Allgemeinverfügung zum Maskentragen bei Versammlungen. Außerdem weißt die Stadtverwaltung darauf hin dass bis zum Ablauf des 15.01.2022 in ganz Niedersachsen die Weihnachts- und Neujahrsruhe und damit Warnstufe 3 mit allen ihren auflagen gilt. Damit sind einige zusätzliche Kontaktbeschränkungen verbunden.

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