Urteil zum Angriff in der Sehnder Achardstraße vom Februar
Seit Montag, 31.08.2020, ist der Angriff auf einen Bürger der Stadt Sehnde in der Achardstraße vor der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim als Schwurgericht verhandelt worden. Das Urteil ist nun gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 29-jährigen Mann vor, am 27.02.2020 gegen 7.15 Uhr dem Betroffenen vor seiner Wohnung aufgelauert und ihn vor der Fahrt zur Arbeit durch seinen Angriff schwer verletzt zu haben. (SN berichtete) Nach vier Verhandlungstagen hat das Gericht am Montag, 21.09.2020, sein Urteil gesprochen.
Die Strafkammer hat demzufolge den Angeklagten heute wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt, teilt die Pressestelle des Landgerichts mit. Die Strafe entsprach dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Deren Vollstreckung hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Die Kammer kam demzufolge zu der Feststellung, dass der Angeklagte geplant hatte, den – inzwischen aus anderen Gründen verstorbenen – Mann anzugreifen und ihm zu diesem Zweck auch schon am Tag vor dem Vorfall aufgelauert hatte. Bei der Tat selbst habe er ihm dann einen Schlag in den Nacken versetzt und im weiteren Verlauf schließlich einen so wuchtigen Faustschlag auf das Auge versetzt, dass es zu einer Gesichtsfraktur gekommen sei. Der Angegriffene habe später auch psychische Folgen von der Tat davon getragen. Das konkrete Motiv des Angeklagten für den Angriff habe die Kammer nicht feststellen können.
Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten, der Angeklagte befindet sich also weiterhin in Untersuchungshaft, da diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
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