Urteil zur Sprengung des Sehnder Fahrkartenautomaten gesprochen

Heute hat das Landgericht Hannover ein Urteil zu vier Angeklagten gesprochen. Sie sollen für insgesamt sieben Sprengungen von Fahrkartenautomaten verantwortlich sein. Unter den Tatorten war auch der Automat am Bahnhof von Sehnde. Nach sechs Verhandlungstagen fiel damit ein Urteil, das allerdings derzeit noch nicht rechtskräftig ist.

Fahrkartenautomat in Sehnde am 17.03.2019 – Foto: JPH/Archiv
Beute 18 000 Euro – Schaden 200 000 Euro

Den Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie gewerbsmäßiger Bandendiebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt: Die Angeklagten sollen sich als Bande zusammengeschlossen haben, um in der Region Hannover und darüber hinaus Fahrkartenautomaten zu sprengen und das darin enthaltene Geld zu erbeuten. Im Einzelnen soll es zu sieben Taten gekommen sein. Darunter soll neben Taten unter anderem in Altwarmbüchen/Zentrum, Wissenschaftspark/Marienwerder, Karl-Wiechert-Allee und Roderbruch auch die Sprengung am 17.03.2019 am Bahnhof von Sehnde gewesen sein. Insgesamt sollen die Angeklagten so etwa 18 000 Euro erbeutet und einen Sachschaden von zirka 200 000 Euro verursacht haben.

Urteile zwischen vier Jahren und vier Monaten

Das Gericht hat dabei zwei der Angeklagten im Alter von 22 und 34 Jahren für drei Jahre ins Gefängnis geschickt. Der jüngere der beiden wird dabei im Maßregelvollzug untergebracht, da er als Suchtkrank gilt. Der 28-Jährige der vier Angeklagten erhielt sogar eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Der letzte Angeklagte im Alter von 23 Jahren erhielt eine siebenmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, da er nach Auffassung des Gerichts nur bei einer Tat anwesend war.

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