Veranstaltungen zum Volkstrauertag in Sehnde
Anlässlich des Volkstrauertages 2021 findet für die Ortschaft Sehnde-Mitte am Sonntag, 14. November 2021, um 11 Uhr in der Friedhofskapelle Sehnde an der Lehrter Straße, eine Gedenkfeier statt, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Dabei wird auf die Einhaltung der 2-G-Regel hingewiesen. Einlass ist nur mit einem vollständigen Impfschutz oder einem Genesenennachweis möglich.
Die Abordnungen der Vereine und Verbände treffen sich mit ihren Vereinsfahnen um 10.45 Uhr vor der Friedhofskapelle. Die Kranzniederlegung am „Mahnmal“ auf dem Friedhof in Sehnde erfolgt im Anschluss an die Gedenkfeier.
Die Gedenkfeiern in den Ortsteilen sind wie folgt terminiert:
Bilm | 10.30 Uhr | |
Bolzum | 10 Uhr | |
Dolgen | 11 Uhr | |
Evern | 11.30 Uhr | |
Gretenberg | 10.15 Uhr | |
Haimar | 10.30 Uhr | |
Höver | 10 Uhr | |
Ilten | 11 Uhr | Gottesdienst m. Kranzniederlegung |
Klein Lobke | 10 Uhr | |
Müllingen | 10 Uhr | |
Rethmar | 1o Uhr | Gottesdienst m. Kranzniederlegung |
Sehnde | 10.30 Uhr | Kranzniederlegung an der Kreuzkirche |
11 Uhr | Gottesdienst und Kranzniederlegung in der Friedhofskapelle | |
Wassel | 11 Uhr | Abmarsch Feuerwehrhaus m. Kranzniederlegung |
Wehmingen | 10.30 Uhr | Gottesdienst m. Kranzniederlegung |
Wirringen | 9.30 Uhr | Gottesdienst m. Kranzniederlegung |
Die Bürger werden herzlich eingeladen, an den Kranzniederlegungen und an der Gedenkstunde mit Gottesdienst in der Friedhofskapelle teilzunehmen.
Für die Feiern gelten die folgenden Hygieneregeln
Die Stadt Sehnde, Fachdienst Schule, Sport und Kultur, hat zum Gesundheitsschutz für Besucher, Mitarbeiter und Beteiligte des Volkstrauertags am 14.11.2021 auf dem Friedhof der Stadt Sehnde in Sehnde das vorliegende Hygienekonzept erstellt. Die sind zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus einzuhalten:
Allgemeine Maßnahmen, Information und Kontrolle:
- Die Gedenkfeier findet als 2-G- Veranstaltung statt. Die Teilnahme ist nur Personen mit einem doppelten Impfschutz gegen das SARS CoV 2- Virus und Genesenen gestattet. Entsprechende Nachweise sind am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen..
- An der Veranstaltung dürfen maximal 70 Personen teilnehmen. Im Falle einer Überschreitung der 7-Tage-lnzidenz erfolgt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl gemäß der Corona-VO in ihrer aktuellen Fassung.
- Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsspender zur Handdesinfektion zur Verfügung.
- Am Eingangsbereich werden gut sichtbar Hinweise auf 2-G und zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln (Husten- und Niesetikette, Handhygiene und Abstandsregeln) angebracht und auf die Maßnahmen verwiesen (Aushänge)
- Beim Betreten der Friedhofskappelle bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist ein Mund – Nasenschutz (FFP 2-Maske oder OP- Maske) zu tragen. Das Gleiche gilt beim Verlassen der Friedhofskapelle.
- Vortragende können ohne Mund- Nasenschutz sprechen I spielen, sollten aber einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Registrierung, Einlass
Jede teilnehmende Person hat sich beim Betreten der Halle zu registrieren. Dies soll vorrangig elektronisch erfolgen. Der Veranstalter hält hierzu einen Registrierungscode der Luca -APP und der Corona-Warn-App bereit.
1. Alternativ sind Name, Vorname und Telefonnummer der teilnehmenden Person schriftlich zu Die Daten dienen ausschließlich der Kontaktverfolgung im Infektionsfall durch das Gesundheitsamt der Region Hannover. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes dürfen sie dorthin weitergegeben werden. Die erhobenen Daten werden spätestens 3 Wochen nach ihrer Erhebung gelöscht.
2. Der Veranstalter überwacht die Registrierung sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen beim Einlass und während der Veranstaltung.
3. Der Zugang und Abgang in und aus der Kapelle erfolgt über einen gemeinsamen Eingang. Beim Betreten als auch Verlassen der Friedhofskapelle ist Mindestabstand von 1, 5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten.
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