Was ist und was darf eine Allgemeinverfügung?
Auch in diesem Jahr hat die Stadtverwaltung Sehnde wieder für das Silvesterfeuerwerk eine Allgemeinverfügung erlassen. Die betraf den Innenstadtbereich der Stadt Sehnde, die äußeren Bereiche und die Ortsteile waren darin nicht eingeschlossen.
Grund für die Verfügung
Um die am 20. Dezember 2022 von der Stadtverwaltung Sehnde veröffentlichte Allgemeinverfügung zu einem Verbot von Feuerwerk ab Kategorie F2 (SN berichtete) hat es erhebliche Diskussionen gegeben. Doch für den Erlass gab es der Verwaltung zufolge triftige Gründe: Die Verfügung dient dem Schutz von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, so die rechtliche Grundlage nach dem Sprengstoffgesetz (SprG) – dazu gehören unter anderem auch Kirchen, Alten- und Pflegeheime. Und sie dient dem Schutz von Personen vor Unfällen oder körperlichen Schäden. Während das letztere grundsätzlich überall passieren kann, wenn Personen und Feuerwerk involviert sind, kann es beispielsweise auf dem Marktplatz der Stadt bei Silvestertreffen aber zu erhöhter Personenansammlung kommen. In Abstimmung und auf Empfehlung der Stadtfeuerwehr ist deshalb der ausgeworfene Sperrbereich festgelegt worden – um deren Einsatzfähigkeit im Innenstadtraum sicherstellen zu können. Da dies auf die Ortsteile nicht zutraf, wie die Ortsfeuerwehren der Stadtverwaltung mitteilten, wurden dafür auch keine Sperrbereiche festgelegt.
Kontrolle der Verfügung
Die Sperrzone gilt nach Angaben der Verwaltung in der Gültigkeitszeit dabei für alle im Sperrbereich erfassten Geländeteile und alle sich dort aufhaltenden Personen, also auch für Privatgrundstücke. Das Böllern auf einem der im Innenstadtbereich liegenden Gärten, Vorplätzen oder ähnlichem ist damit auch untersagt, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der SN mit. Kontrolliert werden kann die Einhaltung der in einer Allgemeinverfügung gemachten Einschränkungen sowohl durch die Polizei als auch durch die städtischen Ordnungskräfte, in diesem Fall der Stadtverwaltung. Dies ist nach dem aktuellen Polizeibericht für Sehnde zufolge auch geschehen (SN berichtete). Dabei bedeutet „Kontrolle“ nicht die permanente Anwesenheit von Kontrolleuren.
Sollten zudem irgendwelche Vorfälle mit Feuerwerkkörpern der gesperrten Kategorie in der Gültigkeitszeit im Sperrbereich geschehen, also beispielweise durch sie ein Brand entstehen, dann ist es unerheblich, ob kontrolliert wurde oder nicht. In jedem Fall ist dann ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung festzustellen.
Erlass der Verfügung
Für den Erlass einer Allgemeinverfügung gibt es übrigens keine Fristen mit langem Vorlauf. So erlässt die Bundespolizei beispielweise für den Hauptbahnhof zu besonderen Spielen der Bundesliga solche Verfügungen meistens zwei bis drei Tage vor dem Ereignis. Lediglich ist zu beachten, dass die Verfügung mindestens einen Tag vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht sein muss, so die Stadtverwaltung Sehnde.
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