Wichtige Hinweise zu Silvester

Wichtige Hinweise zu Silvester
Fröhlich und sicher Silvester feiern - Foto: JPH/Archiv

Bitte verwenden Sie zur Begrüßung des neuen Jahres nur Feuerwerk mit BAM-Zulassungszeichen.

Mal abgesehen, dass von nicht geprüfter und zugelassener Ware eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, kann der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper nach dem Sprengstoffgesetz auch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kirchen, Krankenhäusern und Reetdach- und Fachwerkhäusern ist grundsätzlich verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Es gilt die Grundregel: „Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“

Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk vom 28.12. bis zum 31.12. 2022 zulässig. Das Zünden der Feuerwerke ist gesetzlich vom 31.12.2022 bis zum 1.1.2023, jeweils um Mitternacht erlaubt.

Reste aufräumen nach dem Ausbrennen – Foto: JPH

Zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an der CE-Kennzeichnung, der aufgedruckten Zulassungsnummer (z. B. „0589-F1-XXXX“ oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen) und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.

Folgende Tipps sollten beherzigt werden:

  • Nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Raketen mit dem Führungsstab zum Beispiel in Flaschen stellen und gegen Umfallen sichern.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr / den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Halten Sie rücksichtsvoll Abstände zu den örtlich besonderen Gebäuden ein.
  • Wer knallt, sollte die Reste seines abgebrannten Feuerwerks selbst ordentlich (im Restmüll) entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

Außerdem wird auf die von der Stadtverwaltung Sehnde erlasse Allgemeinverfügung „Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und höher in bestimmten Bereichen der Stadt Sehnde zum Jahreswechsel 2022/2023“ hingewiesen (SN berichtete). Diese finden Sie auch im Internet.

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