Zweckfremde Nutzung städtischer Flächen wird in den Blick genommen

Im Rahmen von Katasterarbeiten ist der Stadtverwaltung in einigen Stadtteilen und Ortslagen aufgefallen, dass städtische Flächen zweckentfremdet genutzt werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme und zweckfremde Nutzung städtischer Flächen nicht erlaubt und daher zurückzunehmen ist. In diesen Fällen wird sich die Stadtverwaltung mit den Betroffenen zur Klärung der Situation in Verbindung setzen.

Vereinnahmung illegal – kein Gewohnheitsrecht
Stadtverwaltung muss prüfen, ob ihre Flächen illegal genutzt werden – Foto: JPG/Symbolbild

Gartenerweiterungen, Geräteschuppen, Brennholzlager, Sichtschutzbauten, Pflasterung und Neugestaltung – die Bandbreite der Nutzung städtischer Flächen ist lang und geht von der schmalen Grünstreifenverlängerung bis hin zu baulichen Anlagen und gepflasterten Flächen. Grundstückseigentümer haben teilweise über viele Jahrzehnte städtische Flächen nach eigenen Bedürfnissen eingerichtet und genutzt.

Die aktuellen Nutzungsgründe sind vielfältig und gehen von alten, inzwischen nicht mehr gültigen Nutzungsvereinbarungen, Nichtbetrachtung der Grundstücksgrenzen bei Eigentumsübergang bis hin zu ungefragter Übernahme der Flächen. Nutzungsvereinbarungen, die vor Jahrzehnten zwischen der Stadtverwaltung und Grundstückseigentümern geschlossen wurden, gehen nicht auf Rechtsnachfolger über und Grundstücksgrenzen und Nutzungsrechte sind klar definiert. So ist in einigen Fällen der gute Glaube der Nutzer nachvollziehbar – aber keine Rechtsgrundlage.

Stadtrat will Flächen zurück – oder verkaufen

Die Stadtverwaltung hat vom Rat den Auftrag erhalten, die im Stadtgebiet Sehnde als entbehrlich festgestellten Flächen zu veräußern oder die ursprünglichen Zustände wiederherzustellen und damit die unautorisierte private Nutzung städtischer Flächen zu verhindern. Nutzungsvereinbarungen werden nicht mehr geschlossen, da der verwaltungsseitige Aufwand in keinem Verhältnis zum Aufwand einer regelmäßigen Kontrolle deren Inhalts steht. Die Erfahrung mit diesen Vereinbarungen zeigt leider, dass nicht regelmäßige-Kontrolle zu Missständen führt.

Nun heißt es Flächen erfassen, Fälle anschauen, Kontakt mit den Nutzern aufnehmen und Lösungen finden. Dabei gehen die Mitarbeiter aus dem Liegenschaftsmanagement mit Augenmaß auf jeden Einzelfall ein, klären auf und suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach einer Lösung. Sofern möglich, werden die Flächen den Eigentümern zum Kauf angeboten. Hierbei werden vorrangig die Grundstückspreise nach dem geltenden Bodenrichtwert zu Grunde gelegt, die Nutzungsvorteile und die Lage der Flächen dabei genau betrachtet. Die Bodenrichtwerte werden niedersachsenweit von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt und sind öffentlich einsehbar unter BORIS.NI.

Fälle werden nacheinander bearbeitet

Aktuell befinden sich knapp 20 Fälle in der Bearbeitung; die Stadtverwaltung geht aber von weiteren Fällen aus und bietet betroffenen Eigentümern die Möglichkeit, sich direkt bei der Stadtverwaltung zu melden und eine Klärung herbeizuführen. Senden Sie eine Mail an Grundstuecksvermarktung@sehnde.de – die Mitarbeiter werden sich bei Ihnen melden. Im Eine gütliche Einigung wird in allen fällen angestrebt, versichert der Bürgermeister Olaf Kruse, doch im Zweifelsfall geht die Stadt Sehnde auch vor Gericht.

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